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   BFH, 13.01.1989 - III B 35/88   

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https://dejure.org/1989,10951
BFH, 13.01.1989 - III B 35/88 (https://dejure.org/1989,10951)
BFH, Entscheidung vom 13.01.1989 - III B 35/88 (https://dejure.org/1989,10951)
BFH, Entscheidung vom 13. Januar 1989 - III B 35/88 (https://dejure.org/1989,10951)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Steuerermäßigung für zwangsläufige Aufwendungen zum Unterhalt der Kinder

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.06.1987 - III B 32/85

    Unterhaltsleistungen - Abzugsverbot - Anspruch auf Kindergeld -

    Auszug aus BFH, 13.01.1989 - III B 35/88
    Die Abgeltung der Unterhaltsleistungen an Kinder durch das Kindergeld sei nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (vgl. z. B. Beschluß vom 26. Juni 1987 III B 32/85, BFHE 150, 156, BStBl II 1987, 713) verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

    Der erkennende Senat hat mit Beschluß vom 26. Juni 1987 III B 32/85 (BFHE 150, 156, BStBl II 1987, 713) entschieden, daß die auch vom Kläger aufgeworfene Rechtsfrage, ob § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG insoweit gegen die Art. 6 und 3 GG verstoße, als die Steuerermäßigung für zwangsläufige Aufwendungen zum Unterhalt und zu einer etwaigen Berufsausbildung von Personen ausgeschlossen ist, für die im Veranlagungszeitraum der Steuerpflichtige oder eine andere Person Anspruch auf Kindergeld nach dem BKGG oder auf andere Leistungen für Kinder (§ 8 Abs. 1 BKGG) hat, nicht von grundsätzlicher Bedeutung ist.

    Bei dem dem Beschluß in BFHE 150, 156, BStBl II 1987, 713 zugrunde liegenden Sachverhalt hatten die seinerzeitigen Kläger zwar Anspruch auf Kindergeld nach dem BKGG.

  • BFH, 03.06.1987 - III R 49/86

    Vorlage an den Großen Senat: Unterhaltsleistungen eines Gastarbeiters an die im

    Auszug aus BFH, 13.01.1989 - III B 35/88
    Unbeschadet der Frage, ob der Kläger eine Divergenz der Vorentscheidung zu dem Vorlagebeschluß des erkennenden Senats vom 3. Juni 1987 III R 49/86 (BFHE 150, 41, BStBl II 1987, 629) i. S. von § 115 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) bezeichnet hat (vgl. BFH-Beschluß vom 11. Februar 1987 II B 140/86, BFHE 148, 494, BStBl II 1987, 344) ist jedenfalls die vom Kläger behauptete Divergenz nicht gegeben.

    In dem Vorlagebeschluß in BFHE 150, 41, BStBl II 1987, 629 ging es um die Frage, ob der Abzug von Unterhaltsleistungen eines Ehegatten an den von ihm nicht dauernd getrennt lebenden, nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen anderen Ehegatten gemäß § 33a Abs. 1 EStG zu versagen ist, obwohl die Minderung der steuerlichen Leistungsfähigkeit des Unterhaltzahlenden in keiner Weise berücksichtigt wird.

    Dies verkennt der Kläger, wenn er einzelne Passagen des Vorlagebeschlusses in BFHE 150, 41, BStBl II 1987, 629 zur Begründung der von ihm behaupteten Divergenz wörtlich zitiert.

  • BFH, 11.02.1987 - II B 140/86

    Revision - Nichtzulassung - Beschwerde - Begründetheit

    Auszug aus BFH, 13.01.1989 - III B 35/88
    Unbeschadet der Frage, ob der Kläger eine Divergenz der Vorentscheidung zu dem Vorlagebeschluß des erkennenden Senats vom 3. Juni 1987 III R 49/86 (BFHE 150, 41, BStBl II 1987, 629) i. S. von § 115 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) bezeichnet hat (vgl. BFH-Beschluß vom 11. Februar 1987 II B 140/86, BFHE 148, 494, BStBl II 1987, 344) ist jedenfalls die vom Kläger behauptete Divergenz nicht gegeben.
  • BFH, 22.04.1988 - III B 73/87

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Verfassungsmäßigkeit - Kindergeld -

    Auszug aus BFH, 13.01.1989 - III B 35/88
    Darüber hinaus hat der erkennende Senat durch Beschluß vom 22. April 1988 III B 73/87 (BFHE 153, 143, BStBl II 1988, 612) entschieden, daß die Frage nicht von grundsätzlicher Bedeutung ist, ob das Abzugsverbot für Unterhaltsleistungen bei Anspruch auf Kindergeld auch dann nicht gegen Verfassungsrecht verstößt, wenn der nichtkindergeldberechtigte geschiedene Elternteil für den Kindesunterhalt aufkommt.
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